Nutzung der Anerkennung der "Handwerksmüllerei in Wind- oder Wassermühlen" als Immaterielles Kulturerbe
Auf Initiative der Müllergilde wurde das traditionelle Müllerhandwerk, wie es insbesondere in Wind- oder Wassermühlen praktiziert wird, im Dezember 2018 in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen.
Freuen Sie sich mit uns über diese Auszeichnung. Die Deutsche UNESCO-Kommission war gemeinsam mit der Kultusministerkonferenz Entscheidungsträger für diese Würdigung. Das traditionelle Müllerhandwerk, ob professionell oder ehrenamtlich ausgeübt, erfährt hierdurch eine enorme gesellschaftliche Anerkennung und Aufwertung – es ist der gesellschaftliche Wille, ja sogar die Forderung, dass wir Müller auch in Zukunft gewollt sind und dass wir bestehen sollen. Mühlen sollen mahlen!
Die Müllergilde e.V. und die Deutsche UNESCO-Kommission haben gemeinsam die Grundlagen für die Nutzung der Anerkennung der "Handwerksmüllerei in Wind- oder Wassermühlen" als Immaterielles Kulturerbe erarbeitet.
Das traditionelle Müllerhandwerk soll als lebendiges kulturelles Erbe gelebt und in die Zukunft ge-tragen werden. Für die Nutzung der Anerkennung der „Handwerksmüllerei in Wind- oder Wasser-mühlen“ als Immaterielles Kulturerbe werden folgende Kriterien zu Grunde gelegt:
- Der Antrieb einer Mühle bzw. ihrer Verarbeitungsmaschinen erfolgt durch Wind- oder Wasserkraft, unabhängig von ihrer Nutzungsform, wie z.B. Getreide-, Öl-, Senf-, Sägemühlen.
- Der Maschinenantrieb erfolgt gänzlich oder teilweise über Transmissionstriebe.
- Es werden wiederkehrend und in regelmäßigen Abständen verkehrsfähige Mühlenerzeugnisse hergestellt.
Die Müllergilde lädt alle Mühlenbetreiber und Vereine, deren Tätigkeit den Kriterien entspricht, ein, die Nutzung der Anerkennung und des Logos bei der Müllergilde zu beantragen.
Für weitere Fragen und die Anforderung der Dokumente für die schriftliche Vereinbarung zur Nutzung der Anerkennung wenden Sie sich bitte an den Vorstand der Müllergilde. Den Eintrag der „Handwerksmüllerei in Wind- oder Wassermühlen“ im Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes finden Sie hier!